AGB The Pure Frankfurt

Fassade The Pure Hotel Frankfurt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Hotelvertrag mit The Pure, Frankfurt am Main

I. GELTUNGSBEREICH

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leis- tungen und Lieferungen des Hotels.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, -HAFTUNG; VERJÄHRUNG

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zu- stande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner sind das The Pure (The Pure Frankfurt Betriebs GmbH, Niddastrasse 86, 60329 Frankfurt am Main), nachfolgend Hotel, und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesa- mtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.

Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden sechs Monate. Diese Haftungs- beschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verlet- zung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Mehrwertsteuer, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Kunden, entsprechend anzupassen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsab- schluss und Vertragserfüllung sechs Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.
Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und zahlbar. Das Hotel ist berechtigt auflaufende Forderun- gen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungs- verzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrig- eren, dem Hotel des einen höheren Schadens vorbehalten.

Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenen Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretene Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnah-

men aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
Dem Hotel steht es frei, den ihm entsprechenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als in der geforderten Höhe ist.

V. RÜCKTRITT DES HOTELS

Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zim- mern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht auf Rücktritt nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, so ist das Hotel eben- falls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Ho- tel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass

zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit ge- fährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen Klausel I. Nr. 2. vorliegt.

Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kennt- nis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND –RÜCKGABE

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vol- len Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden ent- standen ist.

VII. HAFTUNG DES HOTELS

Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Fol- geschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurück- zuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestim- mungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens EUR 3.500,- , sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu EUR 800,-. Geld und Wertgegenstände kön- nen bis zu einem Höchstwert von EUR 25.000,- im Hotelsafe an der Rezeption aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftung- sansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§703 BGB) Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Ab- handenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersat- zansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nach- sendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Ge- schäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Frankfurt/Main.

Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Frankfurt/Main. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzun- gen des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Frankfurt/Main.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksam- keit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entsprechende wirksame Bestim- mung zu ersetzen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Für Veranstaltungen gelten gesonderte AGB.
(Stand: 01. April 2016)

 

VERANSTALTUNGEN AGB

I. TEILNEHMERANZAHL

Um eine sorgfältige Vorbereitung durch The Pure Frankfurt Betriebs GmbH zu ermögli- chen, hat der Vertragspartner The Pure Frankfurt Betriebs GmbH die endgültige Teilne- hmerzahl spätestens fünf Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.
Sofern der Vertragspartner dabei eine höhere als die vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn The Pure Frank- furt Betriebs GmbH dem schriftlich zustimmt.

Stimmt The Pure Frankfurt Betriebs GmbH nicht schriftlich zu, ist der Vertragspartner zu einer Durchführung der Veranstaltung mit einer höheren Teilnehmerzahl nicht berechtigt.
Stimmt The Pure Frankfurt Betriebs GmbH zu, richtet sich die Abrechnung nach der neuen Vereinbarung (ggf. mit zusätzlichen Aufwendungen). Ein Anspruch des Vertrag- spartners auf Zustimmung besteht nicht.

II. VERANSTALTUNG MIT SONDERGRÖSSEN

Der Vertragspartner ist darüber informiert, dass das The Pure Basement für 200 Perso nen ausgelegt ist. Sollte der Vertragspartner eine Veranstaltung über 200 Personen aus- richten, bedarf dies besonderer Auflagen insbesondere aber nicht ausschließlich durch das hessische Versammlungsstättengesetz. Der Vertragspartner gilt durch diese AGB als informiert und ist verpflichtet, alle für die Veranstaltung notwendigen gesetzlichen und behördlichen Auflagen zu erfüllen.

Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B. GEMA-Gebühren, Vergnü- gungssteuer u.ä. sind durch den Vertragspartner unverzüglich an den Gläubiger zu entrichten.
Sämtlich behördliche Genehmigungen hat der Vertragspartner auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten(ordnungs-) rechtlichen Vorgaben.

III. VERSICHERUNGEN

Der Veranstalter ist verpflichtet eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für Personen- schäden über € 1.000.000,00 sowie eine Sachschädenversicherung über € 250.000,00 abzuschließen.

IV. ABRECHNUNG

Die Abrechnung richtet sich, unabhängig von der Mitteilung der Höhe der Teilnehmerzahl, nach den vertraglichen Vereinbarungen. Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teil, ist dies für die Abrechnung unerheblich.
Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung, so ist The Pure Frankfurt Betriebs GmbH berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

Der Veranstalter ist verpflichtet, den gesamten Rechnungsbetrag (50% vom erwarteten Gesamtumsatz) nach Erhalt der Depositrechnung bis zum dort vereinbarten Fälligkeit- stag (in der Regel 4 Wochen vor der gebuchten Veranstaltung) an das Hotel zu überweis- en.

V. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)

NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS

Eine kostenfreie Stornierung der Veranstaltung ist bis 8 Wochen vor der Ausrichtung möglich.

Bei Stornierung bis 6 Wochen vor Veranstaltung behalten The Pure Frankfurt Betriebs GmbH sich vor, die Kosten dem Veranstalter mit 50% der Gesamtsumme, bis 4 Wochen vor Veranstaltung mit 75% in Rechnung zu stellen. Bei kurzfristiger Stornierung und Nichtinanspruchnahme behalten The Pure Frankfurt Betriebs GmbH sich vor, 100% der Gesamtsumme zu berechnen.

VI. LOKATIONBEREITSTELLUNG,- ÜBERGABE UND RÜCKGABE

Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbar- ten Zeitraums zur Verfügung.
Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung The
Pure Frankfurt Betriebs GmbH und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen The Pure Frankfurt Betriebs GmbH für den Vertragspartner zumutbar sind.

Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende
zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat The Pure Frankfurt Betriebs GmbH das Recht, eine Entfernung und kostenpflichtige Lagerung vor- zunehmen. Eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind vom Vertragspartner auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine Entsorgung kann kostenpflichtig vorgenommen werden, falls der Vertragspartner die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurücklässt. Alle im Rahmen der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände wie Dekorationsmaterial u.ä. müssen sämtlichen maßgebli- chen Ordnungsvorschriften entsprechen.

VII. HAFTUNG

Der Vertragspartner haftet The Pure Frankfurt Betriebs GmbH gegenüber für zusätzliche Leistungen an die Veranstaltungsteilnehmer oder gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteil- nehmer sowie sonstiger Hilfskräfte wie für sein eigenes Verhalten. The Pure Frankfurt Betriebs GmbH kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorations- material oder sonstigen Gegenständen vorab mit The Pure Frankfurt Betriebs GmbH abzustimmen.
Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens The Pure Frankfurt Betriebs GmbH nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners.

VIII. EINRICHTUNG / TECHNIK

Störungen oder Defekte an von The Pure Frankfurt Betriebs GmbH zur Verfügung ges- tellten Einrichtungen werden, soweit dies The Pure Frankfurt Betriebs GmbH möglich ist, beseitigt. Der Vertragspartner kann in diesem Zusammenhang keine Ansprüche her- leiten.

Werden vom Vertragspartner eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der Zustimmung der The Pure Frankfurt Betriebs GmbH. Der anfallende Stromverbrauch wird nach den gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspre- isen berechnet, wie das Versorgungsunternehmen sie The Pure Frankfurt Betriebs GmbH belastet.

Eine pauschale Erfassung und Berechnung steht The Pure Frankfurt Betriebs GmbH frei.

Durch Anschluss auftretende Störungen, oder Defekte an den technischen Anlagen der The Pure Frankfurt Betriebs GmbH gehen zu Lasten des Vertragspartners.
Beschafft The Pure Frankfurt Betriebs GmbH für den Vertragspartner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt The Pure Frankfurt Betriebs GmbH im Na- men, und für Rechnung des Vertragspartners; dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt The Pure Frankfurt Betriebs GmbH von allen Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei.

Eine Haftung der The Pure Frankfurt Betriebs GmbH wegen nicht rechtzeitiger Beschaf- fung oder einer Mangelhaftigkeit der beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen.

IX. SPEISEN UND GETRÄNKE

Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten, besondere Caterings etc.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden.

X. WERBUNG, AUFTRITT IN DEN MEDIEN

Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstal- tungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung The Pure Frankfurt Betriebs GmbH. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so hat The Pure Frankfurt Betriebs GmbH das Recht, die Veranstaltung abzusagen.

Jede Art von Werbung, Information, Einladungen, durch die ein Bezug zum The Pure Hotel oder The Pure Basement, insbesondere durch Verwendung des Hotelnamens, hergestellt wird, bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Hotels.

XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Veranstaltungsdurchführung bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind nichtig. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Frankfurt/Main.

Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Frankfurt/Main. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzun- gen des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt, und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Frankfurt/Main.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Veranstaltung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksam- keit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entsprechende wirksame Bestim- mung zu ersetzen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(Stand 01. April 2016)

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